News / Updates Produktvorstellung Featureübersicht RADFAK Module Schnittstellen Systemvoraussetzungen Support Schulungen Kontakt
 
 

Radfak und die Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV

Ab dem Jahr 2020 sind deutsche Unternehmen dazu verpflichtet, elektronischen Kassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) aufzurüsten. Rechtsgrundlage hierfür ist die Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV) des Bundesministeriums für Finanzen vom 26. September 2017. Diese setzt verbindliche Standards zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen.

Ab dem Jahr 2020 müssen elektronische Aufzeichnungssysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, die aus drei Bestandteilen besteht:

Mehr dazu unter dem Thema Kassensicherheitsverordnung (KassenSichV)

 

Diese Seite verwendet Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit zu verbessern. Mit der weiteren Verwendung stimmen Sie dem zu. Bei Verwendung der Chatfunktion werden Cookies des / vom Chatanbieter(s) verwendet. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.