Das letzte Update des Jahressteuergesetzes beinhaltet keine Bußgeldvorschriftsänderungen was die Abgabenordnung und die Kassenmeldepflicht angeht. Trotzdem ist die ungefragte Ausgabe von Kassenbelegen weiterhin gesetzlich vorgeschrieben.
Die Kassenmeldung nach Kassenmeldepflicht für bestehende Systeme ist bis spätestens 31.07.2025 nötig, sie brauchen also im Normalfall keine Sorge zu haben falls die notwendigen Daten von Ihnen bis 01.01.2025 nicht zusammengestellt werden.
Die nötigen Informationen zur ELSTER Kassenmeldung werden noch immer von den beschließenden Stellen überarbeitet und modifiziert. Im Moment sind von 73 Datenfeldern noch 54 verpflichtende im Standard enthalten.
Diese Information ist keine Rechtsbelehrung, -hilfe oder steuerliche Auskunft.